Das Verbraucherportal Geld-Magazin.de führte unter 1.870 Teilnehmern eine Umfrage zur Vorfälligkeitsentschädigung durch. Dabei kam heraus, dass nur 6,4 % der Befragten die Gebühr, bei vorzeitiger Ablösung der Baufinanzierung, in ihrer jetzigen Form für zulässig halten. Dass eine Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zu Recht erhebt, wenn der Kunde vorzeitig ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen zurückzahlt, halten 24,6 % für akzeptabel, allerdings bemängeln sie, dass die Entschädigung zu hoch ist. Immerhin sagen mit 43,3 % knapp die Hälfte, der an der Umfrage beteiligten, dass eine Abschaffung der Vorfälligkeitsentschädigung umgehend von den Banken vorgenommen werden sollte. 25,7 % sprachen sich für eine Art Kompromiss aus. Sie sind der Meinung, dass wenn der Kunde einen anderen Kunden bringt, der die bestehende Baufinanzierung übernimmt oder den Abschluss eines neuen Darlehens vornehme, die Gebühr erlassen werden sollte.
Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben für die Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung erlassen. Dazu gehört auch, dass sämtliche Möglichkeiten eine Tilgung vornehmen zu können und die Ersparnis der Risikokosten für die Bank, sich positiv für den ablösungswilligen Kunden auswirken müssen. Die Praxis sieht leider vollkommen anders aus und ruft zumeist große Verärgerung bei den Kunden hervor. Zu oft kommt es vor, dass die Bank die Gebühr anfänglich zu hoch berechnet und sich auch gegenüber ihren Kunden, als wenig kulant zeigt. Zudem sind die meisten Kunden gar nicht über die Möglichkeit aufgeklärt, dass ein Kunde, der ein Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren abschließt, nach 10 Jahren die Möglichkeit besitzt, unter Einhaltung einer Frist von 6. Monaten, die Baufinanzierung zu kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. |